Sicherheit und Fairness stehen an oberster Stelle

| Verband, Vereinsentwicklung

Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung eine Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung veröffentlicht. Diese beinhaltet zahlreiche Lockerungen für den Sport, die überwiegend seit dem 11. Juni gelten.

Demnach ist der Sport- und Wettkampbetrieb auf den Sportanlagen, im Freien und in Hallen unter Einschränkungen wieder möglich. Voraussetzung ist, dass der Sport allein, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes stattfindet.

 Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist somit gestattet, wenn

  • er kontaktfrei ist oder
  • nur gemeinsam mit Personen stattfindet, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist oder
  • unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen ausgeübt wird.

Wichtig ist dabei immer, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen auch weiterhin eingehalten werden. So sollte Körperkontakt vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden, ein Mindestabstand beachtet und Desinfektions- und Reinigungsvorgaben befolgt werden. Die Hygienekonzepte zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb für die Sportarten im Hessischen Turnverband werden dahingehend in den nächsten Tagen angepasst und an der entsprechenden Stelle auf der Website veröffentlicht.

Die Absage aller Wettkämpfe bis zum 15. September bleibt aufgrund des Fairnessgedankens und erheblicher Bedenken bei der Einhaltung der hohen Hygienestandards für Ausrichter zunächst bestehen. Nach Ansicht des HTV ist unter den aktuellen Bedingungen ein fairer und sicherer Wettkampf nicht möglich. Der Landesturnrat berät sich zu diesem Thema am kommenden Donnerstag (18. Juni) in einer digitalen Sitzung. Weitere Informationen wird es im Anschluss daran geben.