Hinweise zur Lizenzverlängerung im Hessischen Turnverband

| Bildung, Verband

Der DOSB hat aufgrund der Corona-Pandemie durch Vorstandsbeschluss den Ausbildungsträgern im organisierten Sport (z.B. Landessportbünden und Landesfachverbänden) die Möglichkeit gegeben Lizenzen, die 2020 ablaufen, auch ohne absolvierte Fortbildungen um ein Jahr zu verlängern. Der Hessische Turnverband wird analog dem Landessportbund Hessen nicht pauschal von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sondern hält an seiner bisherigen Regelung fest.

Die aktuelle Handhabung des Landesportbundes Hessen kann man hier einsehen (unter „Nachfolgend beantwortet der Landessportbund Hessen weitere wichtige Fragen:“)

Der Hessische Turnverband verlängert seine ausgestellten Lizenzen auch im Folgejahr nach Ablauf der Gültigkeit mit 15 Lerneinheiten (á 45 Minuten), sofern die Lizenzinhaber*innen anerkannte Lizenzverlängerungsmaßnahmen absolviert haben. Ist die Lizenz über ein Jahr abgelaufen werden 30 Lerneinheiten benötigt.

Für eine Lizenzverlängerung bestehen in der Regel insgesamt vier Jahre Zeit. Es können zeitlich alle Maßnahmen angerechnet werden, die seit der letzten Verlängerung absolviert wurden. Es ist daher ratsam, die Fortbildungsmaßnahmen nicht erst kurz vor Ablauf der Gültigkeit einzuplanen. Ob eine Maßnahme zur Lizenzverlängerung anerkannt wird, entscheidet der Lizenzaussteller bzw. Ausbildungsträger. Bei Unsicherheit, ob eine Maßnahme anerkannt wird, empfiehlt es sich, vorab die gewünschte Lehrgangsausschreibung per E-Mail zuzusenden und nachzufragen. (Vgl. HTV Website)

Dennoch soll allen für Fortbildungsmaßnahmen angemeldeten Teilnehmer*innen, welche Corona-bedingt abgesagt werden mussten, kein Nachteil entstehen. Sollten tatsächlich triftige Gründe vorliegen, weshalb eine Lizenz in dem zu Verfügung stehenden Verlängerungszeitraum und aufgrund der Corona-Pandemie nicht verlängert werden konnte, nehmt gerne mit dem HTV Kontakt auf und schildert die Sachlage.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Bezuschussung von Lizenzen einem anderen Beantragungs- und Regelungsmechanismus als die Lizenzverlängerung unterliegt. Für die Bezuschussung ist der Landessportbund Hessen zuständig. Aktuell können unter www.htv-online.de wieder alle ausgeschriebenen Fortbildungsangebote (Online- sowie Präsenz-Lehrgänge) eingesehen werden. Die Termine für 2021 werden ebenfalls demnächst veröffentlicht.

Der HTV wird die dynamische Entwicklung in der aktuellen Situation differenziert beobachten und bei einer Veränderung der gegenwärtigen Handhabung zur Lizenzverlängerung seine Mitgliedsvereine informieren.

Bei Fragen zum aktuellen Umgang mit der Lizenzverlängerung im HTV, wenden Sie sich bitte an Katja Leib, (k.leibwhatever@htv-online.de).