Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Sportvereine

| Erstellt von Mariele Becker | Vereinsentwicklung, Verband

Seit dem 20. April ist bekannt, dass es auch Corona-Hilfen für gemeinnützige Vereine ohne wirtschaftlichen Betrieb geben wird. Jeder Verein kann bis maximal 10.000 € erhalten, die jeweilige Summe hängt von der individuellen Situation des Vereins ab.

Dazu wurde die „Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ aufgestellt. Daraus geht hervor, dass Mittel zum Beispiel für folgende Kosten- bzw. Arbeitsbereiche beantragt werden können:

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Die Anträge der Sportvereine müssen durch den Vorstand laut §26 BGB unterzeichnet werden und digital per Mail ans Hessische Ministerium des Innern und für Sport eingereicht werden. Dazu wurde eine spezielle Mailadresse (corona-vereinshilfewhatever@sport.hessen.de) eingerichtet.

Alle weiteren Infos sowie Unterlagen für alle eingetragenen Vereine, wie die Richtlinie, den Antrag sowie die Empfangs- und Verwendungsbestätigung, finden Sie hier.

Ausführlichere Informationen speziell für Sportvereine sowie Ausfüllhinweise zum Antrag finden Sie hier