Bundestag beschließt Änderungen im Vereinsrecht im Eilverfahren

| Vereinsentwicklung, Verband

Es gibt Bewegung im Vereinsrecht. Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat in Sondersitzungen das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Darin enthalten sind auch Passagen, die das Vereinsrecht betreffen um Vereinen das Handeln zu erleichtern bzw. überhaupt zu gewährleisten. Die Regelung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt vorrübergehend bis zum 31. Dezember 2021.

Die wichtigsten Punkte dazu:

  • Sollte ein Vorstand bei einer Mitgliederversammlung in 2020 neu gewählt werden müssen, die Mitgliederversammlung allerdings nicht stattfinden können, so bleibt der bisherige Vorstand bis zu einer Neuwahl – wann auch immer diese sein wird – im Amt und die Amtszeit endet nicht am Tag der nicht-stattgefundenen Mitgliederversammlung. Vorausgesetzt, die Vereinssatzung sieht nichts anderes vor.
  • Mitgliederversammlungen können nun auch als Online-Meeting stattfinden oder Entscheidungen per Umlaufverfahren getroffen werden.

Weitere Einzelheiten können hier nachgelesen werden. Außerdem erläutert die Führungs-Akademie die neue Gesetzeslage in einer Sonderausgabe in ihrem Rechtstelegramm (Newsletter für Vereins- und Verbandsrechtliche Themen) ausführlich und bietet dazu am Dienstag den 07. April 2020 ein Online-Seminar an. Zum Online-Seminar anmelden kann man sich hier.