Die wichtigsten Punkte dazu:
- Sollte ein Vorstand bei einer Mitgliederversammlung in 2020 neu gewählt werden müssen, die Mitgliederversammlung allerdings nicht stattfinden können, so bleibt der bisherige Vorstand bis zu einer Neuwahl – wann auch immer diese sein wird – im Amt und die Amtszeit endet nicht am Tag der nicht-stattgefundenen Mitgliederversammlung. Vorausgesetzt, die Vereinssatzung sieht nichts anderes vor.
- Mitgliederversammlungen können nun auch als Online-Meeting stattfinden oder Entscheidungen per Umlaufverfahren getroffen werden.
Weitere Einzelheiten können hier nachgelesen werden. Außerdem erläutert die Führungs-Akademie die neue Gesetzeslage in einer Sonderausgabe in ihrem Rechtstelegramm (Newsletter für Vereins- und Verbandsrechtliche Themen) ausführlich und bietet dazu am Dienstag den 07. April 2020 ein Online-Seminar an. Zum Online-Seminar anmelden kann man sich hier.