Auch Vereine können profitieren

| Erstellt von Landessportbund Hessen | Vereinsentwicklung, Verband

Gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind im vom Land Hessen aufgelegten Soforthilfeprogramm für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe antragsberechtigt. Darüber informiert der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h).

Wie die Hessische Landesregierung am Samstag mitteilte, sind im Rahmen der Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Betriebe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainer*innen sowie Übungsleiter*innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, antragsberechtigt.

Alle Infos dazu und weitere hilfreiche Hinweise für Vereine finden sich auf der Seite des lsb h.