Veränderte Corona-Regelungen in Hessen

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Seit dem 02. April 2022 sind in Hessen die bisherigen Auflagen der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) und die damit einhergehenden Corona-Beschränkungen im Sport entfallen.

Ersetzt wird sie durch eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV), welche vorerst bis zum 29. April 2022 gültig ist. 

Die bisherigen Auflagen (z. B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. 

In der neuen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedränge-Situationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z. B. im Bereich der Zuschauer*innen in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln." 

Weitere Informationen finden sich hier: 

FAQ des Landessportbundes Hessen

Info und Hilfen in der Corona-Zeit