Ersetzt wird sie durch eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV), welche vorerst bis zum 29. April 2022 gültig ist.
Die bisherigen Auflagen (z. B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.
In der neuen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedränge-Situationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z. B. im Bereich der Zuschauer*innen in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln."
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