Es wurden die wichtigsten Grundlagen des Kinderschutzes im Sport vermittelt, Verhaltensregeln für den Vereinsalltag erarbeitet und über erste Schritte bei einem Verdachtsfall informiert.
Was ist jedoch Kindeswohlgefährdung? Es werden grundsätzlich folgende Erscheinungsformen unterscheiden: körperliche und emotionale/seelische Vernachlässigung, Misshandlung, Grenzüberschreitungen, Übergriffe sowie sexuelle Gewalt. Ursachen können außerhalb des Vereins im familiären Umkreis liegen, unter Kindern und Jugendlichen z. B. durch Mobbing, aber auch durch Mitarbeiter*innen des Vereins vorkommen. Auch die Fragen, wie ich erkenne, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, welche Auffälligkeiten Kinder zeigen und wie ich im Verdachtsfall vorgehe, wurden in dieser Fortbildung erörtert. Eine besonders wichtige Frage ist allerdings, was man macht und wie man korrekt vorgeht, wenn man etwas Auffälliges beobachtet? An dieser Stelle ist es wichtig, eine Ansprechperson im Verein zu haben, die sich auskennt! Solche Betreuungspersonen übernehmen im Sportverein nicht nur Verantwortung für das sportliche Programm, sondern auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dies bedeutet, dass sich der Verein gegen jede Form von Kindeswohlgefährdung, auch gegen sexuelle Gewalt, einsetzt und eine Kultur des Hinsehens entwickelt.
Der rege Austausch zum Schluss der Veranstaltung wurde von Cara Spinken, Referentin der Hessischen Turnjugend, fachlich kompetent geleitet und alle offenen Fragen beantwortet. Den Vereinen wird empfohlen, für eine ausreichende Schulung und Sensibilisierung durch eine Schulung, ihrer Mitarbeiter*innen zu sorgen und gleichfalls eine qualifizierte Ansprechperson, die als Ansprechpartner*in fungiert, einzusetzen. Zu diesem Thema bietet der Turngau Kinzig in Kooperation mit der Hessischen Turnjugend weitere Aufbau-Seminare an.