Im folgenden werden die relevanten Änderungen aufgeführt:
- Ab dem Jahr 2024 wird für diese drei Personengruppen (Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen) nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt.
Bisher mussten drei separate Anträge eingereicht werden.
- Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend zum Ende des Antragsjahres.
Die Antragstellung nach den neuen Richtlinien wird daher erstmalig zum Jahreswechsel 2024/2025 für das Antragsjahr 2024 erfolgen.
- Zukünftig wird der Antrag digital über ein Online-Portal gestellt.
Es entfällt somit die papierhafte Antragstellung über Ihre Stadt/Gemeinde und den Landkreis.
- Die Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleiter*innen erfolgt pauschal pro Person.
Die bisherige stundengenaue Abrechnung wird es zukünftig nicht mehr geben.
- Der pauschale Zuschuss für hauptberufliche Übungsleiter wird auf bis zu 3.000,00 Euro (je nach Wochenarbeitszeit) jährlich erhöht.
Bisher lang dieser bei bis zu 2.000,00 Euro.
- Auch hauptberufliche Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen bezuschussen wir zukünftig, wie hauptberufliche Übungsleiter*innen, mit bis zu 3.000,00 Euro (je nach Wochenarbeitszeit) jährlich.
Hierfür ist die Einreichung des Arbeitsvertrages zwischen dem/der Vereinsmanager*in bzw. Jugendleiter*in und Ihrem Verein erforderlich.
- Sportlehrer*innen müssen zukünftig einen Nachweis über Ihre Fortbildungen vorlegen.
Galt ein Sportstudium bzw. die Ausbildung zum/r staatlich geprüften Gymnastiklehrer*in bisher als Lizenz ohne Ablaufdatum, sind nun auch durch diese Personengruppen regelmäßige Fortbildungen gemäß der Lizenzverlängerung von DOSB-Lizenzen vorzuweisen.
Weitere Informationen und Hilfe bei Fragen gibt es beim Landessportbund Hessen.