„Die Überprüfung der Leistungen zur Kadernormerfüllung stand im letzten Jahr dabei vor besonderen Herausforderungen“, berichtet Uwe Grimm, Vizepräsident des Leistungssports. Pandemiebedingt hatten im Jahresverlauf nur wenige Wettkämpfe und zentrale Lehrgänge stattgefunden, bei denen die Sportler*innen ihre Leistungen unter Beweis stellen konnten. „Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Tests zu den athletischen und technischen Leistungsvoraussetzungen dezentral an den Landesstützpunkten durchzuführen“, schildert Uwe Grimm weiter. In Hessen, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, konnten die Sportler*innen der Landeskader in den Bundes- und Landesstützpunkten weitestgehend trainieren, sodass eine dezentrale Abnahme möglich war. Für die Kadernominierung bedeutet das jedoch gleichzeitig auch, dass Sportler*innen, die nicht an einem der Stützpunkte trainieren, nicht berücksichtigt werden konnten und es unter Umständen zu Nachnominierungen kommen wird.
Die Kaderlisten sind hier veröffentlicht. Neben der Berufung in die Landeskader wurden alle Sportler*innen in das Turn Team Hessen berufen, die einem der Bundeskader des Deutschen Turner-Bundes angehören.
Für eine Berufung in einen Kader müssen die Sportler*innen der Olympischen Sportarten bestimmte Mindestanforderungen in athletischen und technischen Leistungsvoraussetzungen sowie komplexen Leistungen über Wettkampfteilnahmen erfüllen. Die zu erbringenden Mindestanforderungen werden von den Spitzenverbänden für die jeweiligen Sportarten bundesweit einheitlich für die Landeskader vorgegeben. Dadurch soll zum einen eine Vergleichbarkeit der Länder und zum anderen eine Vergleichbarkeit der Sportarten hergestellt werden.