Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in den Vereinen

| Erstellt von DOSB/HTV | Verband

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der „Kommunalrichtlinie“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) seit 2008 den Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Am 1. Januar 2022 ist bereits die Neufassung in Kraft getreten. Auch Sportvereine und -verbände sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie antragsberechtigt.

Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert Klimaschutz das Mitwirken unterschiedlichster Bereiche. Mit der NKI fördert und initiiert die Bundesregierung Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: Bis 2045 soll Deutschland weitgehend klimaneutral werden. Jetzt wurde die Kommunalrichtlinie novelliert: Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen seit 1. Januar 2022 neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren. Der Sport stellt inzwischen eine der größten Antragstellergruppen in dieser Förderlinie: Bisher konnten über 1.900 Sportvereine von der Förderung profitieren. Mit den geförderten Projekten leisten die Vereine nicht nur einen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen – die Investitionen in den Klimaschutz entlasten zudem dauerhaft die Vereinskasse und sorgen oft für regionale Wertschöpfung. Für Sportvereine sind einerseits investive Fördermaßnahmen von großem Interesse: von der Außenbeleuchtung über die Innen- und Hallenbeleuchtung und Raumlufttechnische Anlagen bis hin zu Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Radabstellanlagen) und Rechenzentren.

Darüber hinaus können Sportorganisationen auch finanzielle Fördermittel für Klimaschutzkonzepte und ein Klimaschutzmanagement, für Klimaschutzkoordinatoren und Beratungsleistungen bezüglich Klimaschutzbilanzierungen sowie Machbarkeitsstudien erhalten. Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Die Kommunalrichtlinie ist bis zum 31.12.2027 gültig. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie können sich Sportorganisationen bei den Onlinesprechstunden und/oder den Beratungshotlines der Beratungsstellen SK:KK (Förderberatung: Tel. 030 39001-170, E-Mail: skkkwhatever@klimaschutz.de) und ZUG (Antragsberatung: Telefon: 030 700 181-880; E-Mail: nki-kommunalrichtliniewhatever@z-u-g.org) beraten lassen.