„Turnvereine gehören zu den größten Gesundheitssportanbietern in Hessen. Viele Übungsleiter*innen absolvieren dafür eine Ausbildung beim Hessischen Turnverband. Diese stellen wir im Förderprogramm nun mit den Ausbildungen des Landessportbundes gleich“, erklärt Désirée Heß, zuständige lsb h-Referentin. Konkret bedeutet das: Vereine, die im Förderzeitraum einer*einem Übungsleitenden die Teilnahme an einer ausgewählten Weiterbildung des Landessportbundes oder des Hessischen Turnverbandes ermöglichen, bekommen 50 Prozent der Teilnahmegebühren zurück. Bei HTV-Ausbildungen bezieht sich dies auf den Normalpreis der Ausbildung mit Gymcard. Die Förderung ist auf eine Person pro Verein begrenzt, damit möglichst viele Vereine profitieren können. Sie greift bei folgenden Ausbildungen und Angeboten:
- Übungsleiter/in B „Sport in der Prävention“ des lsb h
- Profilausbildung „Fit und mobil im Alter/Sturzprävention“, „Haltung und Bewegung“, „Herz-Kreislauf-System“ oder „Entspannung und Bewegung“ des lsb h
- Übungsleiter/in B Prävention Aufbaukurs „Allgemeines Gesundheitstraining“ des HTV
- Übungsleiter/in B Prävention Aufbaukurs Gesundheitstraining „Entspannung und Stressbewältigung“ des HTV
- Einweisung in die standardisierten Programme „Cardio aktiv“ und „Bewegen statt schonen“ des HTV
Reihenfolge einhalten
Damit alles klappt, sollten sich Vereine an die vorgesehene Reihenfolge halten: Vor Beginn der Ausbildung muss ein Förderantrag ausgefüllt und per Mail an gesundheitssport@lsbh.de geschickt werden. Er kann hier heruntergeladen werden. Die Teilnahmegebühren müssen zuerst in voller Höhe an den Ausbildungsträger überwiesen werden. Wurde die Ausbildung erfolgreich zu Ende gebracht, muss die Lizenz in Kopie oder als Scan an den Landessportbund übermittelt werden. Ist dieser Nachweis erbracht, bekommt der Verein 50 Prozent der Teilnehmerkosten auf das Vereinskonto überwiesen.