In der am heutigen Freitag erschienen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung für das Land Hessen heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“
Damit kommt erneut nahezu der gesamte Vereinssport zum Erliegen.
Für Veranstaltungen des Hessischen Turnverbands hatte das Präsidium bereits am 23. Oktober 2020 eine Absage/Unterbrechung bis mindestens zum 8. November 2020 beschlossen. Das weitere Vorgehen wird im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht. Davon betroffene Teilnehmende werden persönlich informiert.