Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meistens stimmen alle den AGB zu, aber es liest sie niemand, obwohl es sinnvoll wäre! Reinschauen lohnt sich.
Lehrgangsbetrieb
- Online-Anmeldungen bzw. die verbindlich schriftlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Hessischen Turnverbandes zustande.
- Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen des Hessischen Turnverbandes, die nicht aus dem Verbandsgebiet des Hessischen Turnverbandes stammen, müssen einen erhöhten Teilnehmerbeitrag entrichten. Teilnehmer mit Zugehörigkeit zu anderen Landesturnverbänden (LTV) zahlen, soweit keine anderen Angaben gemacht werden, den zweifachen, Nicht-Verbandsmitglieder den dreifachen Betrag.
- Die Teilnahmegebühren beinhalten in der Regel die Teilnahme, Verpflegung, Unterrichtsmaterial und etwaige Übernachtung im Mehrbettzimmer (bei mehrtägigen Maßnahmen), wenn nicht anders angegeben. Bei Bildungsmaßnahmen in der Gymakademie in Frankfurt müssen - sofern Übernachtungen gewünscht werden - Übernachtungen kostenpflichtig hinzugebucht werden. Es handelt sich hierbei um einen vom Hessischen Turnverband subventionierten Preis. Wird eine gebuchte Übernachtung nicht in Anspruch genommen, wird der reguläre Hotelpreis, den der Hessische Turnverband an das Hotel zahlt, in Rechnung gestellt.
- Der Hessische Turnverband bietet Inhabern einer aktivierten Gymcard Bildungsmaßnahmen zu einem Vorzugspreis an. Dieser Preis kann nur gewährt werden, wenn die Gymcard zum Zeitpunkt der Anmeldung aktiviert ist. Eine nachträgliche Rabattierung ist ausgeschlossen.
- Etwaige Abmeldungen seitens des Teilnehmers haben schriftlich zu erfolgen (Post, Fax oder E-Mail). Bei einer Abmeldung bis 28 Tage vor Maßnahmenbeginn wird keine Bearbeitungspauschale erhoben. Für eine Abmeldung zwischen 27 und 7 Tagen vor Maßnahmenbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 Prozent der vollen Teilnahmegebühr berechnet, mindestens jedoch 10,00 €. Ab 6 Tagen vor Maßnahmenbeginn und bei Nichterscheinen am Tag der Bildungsmaßnahme (ohne vorherige Absage) wird die volle, reguläre Teilnahmegebühr fällig. Eine krankheitsbedingte Abmeldung mit Attest entbindet den Teilnehmer nicht von der Begleichung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 €.
- Schriftliche Anmeldungen werden mit einer Bearbeitungspauschale von 5,00 € belegt.
- Meldeschluss für die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen ist jeweils drei Wochen vor Maßnahmenbeginn. Der Hessische Turnverband behält sich bis zu diesem Zeitpunkt eine Absage vor, sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- Nachmeldungen nach dem offiziellen Meldeschluss werden, solange noch Plätze frei sind, angenommen, aber mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € belegt.
- Sollte der Hessische Turnverband aus Gründen, die er zu vertreten hat, Bildungsmaßnahmen nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmer - außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf die Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
- Der Hessische Turnverband haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend der gesetzlichen Grundlagen und den Datenschutzbestimmungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (in der jeweils gültigen Fassung) damit einverstanden, dass seine Daten elektronmisch unter Beachtung geltenden Vorschriften verarbeitet und innerhalb des Hessischen Turnverbandes verwendet werden. Die ausführlichen Informations-Pflichten werden dem Betroffenen mit der Anmeldung zur Verfügung gestellt.
- Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen der Bildungsmaßnahme aufgenommen werden, in den Verbandspublikationen und auf der Internetseite und den sozialen Medien des Hessischen Turnverbandes e.V. veröffentlicht sowie an Print- und elektronische Medien übermittelt werden können. Ihm ist auch bekannt, dass dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.
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