Sport mit uneingeschränkter Personenzahl wieder erlaubt

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Während bereits seit dem 6. Juli 2020 in Hessen wieder Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen stattfinden und Vereins- und Versammlungsräume geöffnet haben dürfen, hat die Hessische Landesregierung nun erneut Lockerungen beschlossen, die ab dem 1. August 2020 gelten.

Ab diesem Zeitpunkt wird die Ausübung von Sport sowohl in Vereinen als auch Schulen wieder ohne Personenzahlbeschränkung erlaubt sein.

Bisher war der Trainings- und Wettkampfbetrieb laut Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung entweder nur gemeinsam mit Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist oder kontaktfrei beziehungsweise unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt. Dieser Passus wurde nun aufgehoben. Wichtig ist jedoch, dass weiterhin die Hygieneregeln eingehalten werden.

Der hessische Innenminister Peter Beuth, der auch für den Sport zuständig ist, bedankt sich im „Newsletter Sport“ des Sportlandes Hessen: „Alle im Landessportbund Hessen organisierten Fachverbände und ihre angeschlossenen Vereine haben in den vergangenen Monaten mit großem Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Augenmaß Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie auch die schrittweisen Lockerungen umgesetzt. Dass nunmehr Sport ohne Kontaktbeschränkungen ermöglicht werden kann, ist einer herausragenden und vorbildlichen Haltung zu verdanken, wofür ich allen Ehrenamtlichen in unseren Verbänden und den mehr als 7.500 Sportvereinen sehr herzlich danke.“ Gleichzeitig mahnt er aber auch: „Dieser bedeutende Schritt hin zu mehr Normalität im Sportalltag kann dauerhaft nur gelingen, wenn die bestehenden Hygienekonzepte von den Aktiven in den Vereinen weiterhin vorgelebt werden.“

Um den Vereinen und Übungsleiter*innen und Trainer*innen auch in dieser Phase der Lockerungen entsprechende Unterstützung anzubieten, überarbeitet der Hessische Turnverband derzeit die zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen und Empfehlungen und wird diese in der aktualisierten Fassung in der nächsten Woche zur Verfügung stellen.

Zur Lesefassung der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (

gültig ab dem 1. August 2020)